Entgeltumwandlung für Ihre Belegschaft
Wie Sie wissen, kann der Arbeitnehmer künftigen Entgeltansprüchen für seine bAV vom Arbeitgeber verlangen.
Werden für den Arbeitnehmer bAV Verträge geschlossen, dann stehen Sie als Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistung ein. So sieht es das Betriebsrentengesetz vor.
Das bedeutet, dass Sie als Arbeitergeber bei Nichterfüllung der zugesagten Leistung in der Nachschusspflicht sind.
Die gleiche Problematik kann entstehen, wenn Sie als Arbeitgeber bei Neueinstellung einen bestehenden bAV – Vertrag (Zusage) übernehmen.
Als Arbeitgeber muss ich mir die Frage stellen:
Welches Instrumentarium kann ich einsetzen, damit eine klare Struktur der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt werden kann?
Die Lösung: Eine auf das Unternehmen abgestimmte Versorgungsordnung!
Eine klare Struktur schaffen!
Schon für den ersten Vertrag einer bAV im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte eine klare Struktur geschaffen werden. Wir nennen das eine Versorgungsordnung (VO).
Sollte eine VO noch nicht bestehen, kann diese nachträglich in das Unternehmen eingebracht werden.
Welche Gründe sprechen für eine Versorgungsordnung!
Eine Regelung der bAV durch Einführung einer Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Sie vermeidet Haftungsrisiken des Arbeitgebers und trägt so zur geordneten Organisation der bAV im Unternehmen bei.
Wenn klare Regelungen für alle gelten, steigen im zweiten Schritt auch Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter.
Ich kooperiere bei der rechtlichen bAV - Beratung (Versorgungsordnung) mit spezialisierten Rechtsberatern.
Ich bespreche mit Ihnen, wie Sie Ihr betriebliches Versorgungswerk für die Mitarbeiter aufbauen können. Die Erstellung einer passgenauen Versorgungsordnung wird von dem beauftragten Rechtsberater sodann umgesetzt.
Wenn Ihnen meine Vorgehensweise zusagt, dann nehmen Sie mich mit ins Boot.
Nach meiner Beratung werden Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine rechtlich sichere und moderne bAV anbieten können. Klar strukturiert und betrieblich organisiert.
Mein Name ist Dieter Krämer. Ich bin Ihr persönlicher bAV Berater.
Full Service für Ihr Unternehmen
Versicherungsmaklervertrag
Im Rahmen unseres Maklervertrags werden wir von Ihnen beauftragt, die betrieblichen Altersvorsorgeverträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umzusetzen.
Servicevereinbarung
Inhalt dieses Service - Vertrages sind solche Leistungen, die der Versicherungsmakler für den Auftraggeber im Rahmen der bAV übernimmt, ohne dass diese zu den gesetzlichen Aufgaben des Versicherungsmaklers gehören.
Sie fragen sich sicherlich, was meine Beratungsleistung kostet und wie ich das mit Ihnen umsetze. Darüber rede ich mit Ihnen.
Mein Angebot an Sie: Unser Kennenlerngespräch
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Als Geprüfter Unternehmensberater im Fachbereich der bAV sorge ich dafür, dass meine Mandanten einfach mehr aus Ihrer bAV herausholen. Meine Spezialität ist es, zeitgemäße und kapitalmarktorientierte bAV Lösungen für Gesellschafter Geschäftsführer aufzubauen.
Ich arbeite mit fast allen namhaften Versicherern im Rahmen einer Kooperation zusammen. Dadurch ist meine Beratungsleistung objektiv und transparent. Meine bAV Lösungen werden ohne Abschluss- und Vertriebskosten angeboten.
Seit über drei Jahrzehnten fühle ich mich berufen, diesen Job auszuüben.
Ich lebe im drei Ländereck, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Eine großartige und schöne Landschaft, geprägt von Industrie und mittelständischen Unternehmen.
Meine Leidenschaft ist Fahrrad fahren am Rhein und kochen. Am liebsten selbstgemachte Pasta in allen Variationen.

Seit über 30 Jahren bAV Berater- Gepr. Unternehmensberater bAV (iofc)
- Unabhängiger Versicherungsmakler
- Gesellschafter Geschäftsführer (CEO)

Geprüfter
Unternehmensberater bAV
Dieter Krämer